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Geförderte Teilnahme mit dem Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) wohnen oder arbeiten unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen eine beruflich orientierte Fortbildung finanziell. Das Land NRW übernimmt einen großen Teil
der Kursgebühren der Grafikakademie.
Der Bildungsscheck ist gedacht für alle, die in einem kleinen oder mittelgroßen Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter) tätig sind und in den letzten zwei Jahren keine betrieblich veranlasste
Weiterbildung mehr besucht haben. Sollten Sie während dieser Zeit aber in Eigeninitiative eine Fortbildung absolviert haben, können Sie den Bildungsscheck trotzdem nutzen.
Sie erhalten den Bildungsscheck nach einem verpflichtenden, aber kostenlosen Beratungsgespräch bei zugelassenen Stellen. Anmeldungen mit Bildungsscheck können erst nach diesem Gespräch
angenommen werden. Bitte fordern Sie dafür unter KONTAKT gesonderte Anmeldeformulare an, da unsere Standardformulare für diese Bildungsgutscheine nicht genutzt werden können.
Ausführliche Infos zum Bildungsscheck sowie Hinweise, wo die Beratungen stattfinden, erhalten Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de
ACHTUNG: Für die Teilnahme unter in Anspruchnahme des Bildungsschecks oder des Prämiengutscheins müssen gesonderte Anmeldeformulare benutzt werden.
Senden Sie uns bitte eine Email dazu unter KONTAKT und wir schicken sie Ihnen zu.
Geförderte Teilnahme mit dem Prämiengutschein des Staates
Der von der Bundesregierung geförderte Prämiengutschein ist für Weiterbildungsinteressierte bestimmter Einkommensgruppen bestimmt. Die Förderung von bis zu 500 Euro wird
gewährt, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenbetrag geleistet wird. Das ist bei unserem Basisstudium bereits der Fall.
Das Verfahren stellt sich im Überblick wie folgt dar:
1. Man sucht eine Beratungsstelle auf, die Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs (Prämienberatung) werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und
die Anforderungen an die Weiterbildung im Sinne dieser Richtlinie geklärt.
2. Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und die geeigneten Weiterbildungsanbieter (mindestens drei, in begründeten Ausnahmen weniger) und erklärt die
Finanzierungsoptionen.
3. Der oder die Begünstigte bucht bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter
akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein.
Wer wird gefördert? Erwerbstätige in verschiedenen Formen, Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen.
Ausführliche Infos zum Prämiengutschein sowie Hinweise, wo die Beratungen stattfinden, erhalten Sie unter http://www.bildungspraemie.info
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